Kosten
Die Leistungen von Narko-Mobilo.de (das Aufsuchen von Arzt- und Zahnarztpraxen) ist eine privatärztliche Leistung welche nach der Gebührenordnung für Ärzte vergütet wird.
Wir liquidieren hierbei min. den 4,5 fachen Satz und liegen somit über den üblichen Vergütungsrahmen ! Dieses Abrechnungsverfahren wird individuell vorab vereinbart, und ist vergleichbar mit den Abdingungsvereinbarungen in zahlreichen Zahnarztpraxen.
D.h., das in den seltenen Fällen, dass diese Leistungen von einer Versicherung übernohmen wird. Sie können nur in Ausnahmefällen mit einer vollständigen Kostenerstattung rechnen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass es durchaus Tarife bei einzelnen privaten Krankenversicherungen gibt, welche diesen Steigerungssatz übernehmen.
Die Beihilfe beschränkt meist die Erstattung auf max. den 3,5 fachen Satz, sofern überhaupt die Kosten für eine Zahnarztnarkose erstattet werden.
Selbstverständlich klären wir Sie ausführlich über diesen Sachverhalt auf und erstellen auf Wunsch gerne auch eine unverbindliche, kostenpflichtige Kostenschätzung, damit Sie vorab die mögliche Höhe Ihrer Eigenbeteiligung grob einschätzen können.